Beratungshilfe
Verfügen Sie nicht über ausreichende eigene finanzielle Mittel, um die Rechtsberatung durch einen Anwalt zu zahlen, können Sie beim örtlichen Gericht Beratungshilfe beantragen. Beratungshilfe kann in allen Angelegenheiten das Zivilrecht betreffend beantragt werden. Eingeschlossen ist dabei auch die Rechtsberatung im Rahmen arbeitsrechtlicher Fragen.
Wird Ihnen Beratungshilfe bewilligt, können Sie mit dem Nachweis hierüber einen Beratungstermin bei einem Rechtsanwalt wahrnehmen. Die Kosten des Rechtsanwalts trägt dann die Landes- bzw. Staatskasse. Lediglich eine Selbstbeteiligung von 15 Euro inklusive Umsatzsteuer ist selbst von Ihnen zu erstatten.
Bitte beachten Sie: Beantragen Sie die Beratungshilfe idealerweise stets bevor Sie einen Rechtsanwalt mit der Rechtsberatung beauftragen. Den Bewilligungsbescheid können Sie im Erstgespräch dann an mich weiterleiten. Gerne bin ich Ihnen bei dem Antrag aber auch behilflich.